Ja, je nach Abfallart, macht man das auch. Jedoch muss in dem Falle davon ausgegangen werden, dass mehr unpassende Abfälle in dem Container enthalten sind, d.h. der Container muss ausgekippt und genauer kontrolliert werden. Es gibt leider immer wieder Fälle, wo als unterste Schicht problematische Abfälle in den Container eingefüllt werden und darauf „sortenreiner Abfall“ gelegt wird, um dies zu verbergen.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Container nicht „mal eben“ durchsucht werden kann – Beispiel: ein vollständig gefüllter 7m³ Bauschutt Container entspricht ca. 10.000 kg Abfall. Das ist dasselbe Gewicht wie ca. 8 Kleinwagen.
Weiterhin ist insbesondere bei gefährlichen Abfällen zu beachten, dass ein schlichtes Aussortieren nicht die Verunreinigung beseitigt. Der restliche Abfall ist durch Lagerung, Transport und Kippen des Behälters mit dem gefährlichen Abfall in Kontakt gekommen („vermengt“) und somit auch „kontaminiert“ worden (siehe KrWG §9 Vermischungsverbot).