Gemäß § 6.5 - § 6.7 unserer AGB ist der Kunde dafür verantwortlich einen geeigneten Stellplatz für den Container / Behälter bereit zustellen und trägt dafür Sorge, dass im Falle einer Gestellung auf öffentlicher Fläche, die nötigen behördlichen Genehmigungen vorliegen.
Ist der Stellplatz nicht geeignet oder liegt im Falle einer Gestellung auf öffentlicher Fläche keine Stellgenehmigung vor, so kann der Container nicht gestellt werden.