Ja, selbstverständlich.
In der Nachberechnung weisen wir Ihnen die Gesamtkosten der Entsorgung des Containers auf. Sie müssen nur die Differenz zwischen Ihrem bereits gezahlten Betrag und den Gesamtkosten für den Container zahlen (vgl. Rechnungsbetrag Fehlbefüllung) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.