Die Aufstellfläche sowie die befahrene Fläche dahin, müssen ebenerdig, hinreichend befestigt und tragfähig (bis zu 26 to!) sein.
Die Aufstellung auf lockerem Untergrund (z.B. Sand oder Rasen) ist zwar auch möglich, beachten Sie aber, dass aufgrund des Gewichts des Containers (Bauschutt oder Erdaushubcontainer bis zu 10t und mehr) hier ein deutlicher Abdruck bzw. Beschädigungen am Untergrund entstehen können.
Eine Aufstellung in z.B. einer leicht abschüssigen Garageneinfahrt ist auf eigenes Risiko möglich.
Der LKW benötigt in der Regel 3 PKW Längen Rangierabstand, um den Container rückwärts absetzen zu können. Da kein LKW im rechten Winkel in eine Einfahrt fahren kann, muss ein ausreichender Wenderadius vorhanden sein.
Hinweis: Der Container kann nicht unter Carports oder in Garagen abgestellt werden, da er vom Fahrzeug rückwärts "abgesetzt" wird und daher nicht reingeschoben werden kann. Wir benötigen eine Mindesthöhe zum Absetzen des Containers von 5 Metern.
Hier geht es z.B nicht, dass der Container ins Carport gestellt wird.
Sollte die Stellfläche vor dem Carport noch zu Ihrem Grundstück gehören, so kann der Container gerne vor das Carport gestellt werden (rotes Kreuz).